Bezirksregierung
Arnsberg
02.12.2022
Verkehr

Planfeststellung für sechsstreifigen Ausbau der A 43 zwischen Anschlussstellen Bochum-Gerthe und -Riemke erfolgt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 43 von der Anschlussstelle Bochum-Gerthe bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. November 2022 abgeschlossen. 

Der Ausbau der A 43 ist von hohem öffentlichen Interesse. Zahlreiche unterschiedliche und auch gegenläufige Aspekte des Autobahnausbaus wurden in dem aufwändigen Prozess gründlich und sorgfältig geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt und auch den privaten Belangen ausreichend gerecht wird.

Der Beschluss stellt sicher, dass die A 43 den anfallenden Verkehr künftig ohne die bisherige Stauanfälligkeit bewältigt und sich die Verkehrssicherheit erhöht. Außerdem sorgt der neue Lärmschutz künftig für ein deutlich ruhigeres Wohnumfeld und Wohnverhältnisse. Diese Planung schließt an die Planungen zum sechsstreifigen Ausbau auf den Stadtgebieten Recklinghausen und Herne an. Diese vorausgegangenen Verfahren befinden sich derzeit bereits im Bau.

Vorhabenträgerin ist die Niederlassung Westfalen der bundeseigenen Autobahn GmbH. Sie kann die nächsten Schritte zur Bauausführung veranlassen, sobald ihr die offiziellen Dokumente von der Bezirksregierung vorliegen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt durch Veröffentlichung im Internet. Der Planfeststellungsbeschluss und die Unterlagen werden dazu ab dem 9. Dezember 2022 und bis zum 23. Dezember 2022, auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg https://www.bra.nrw.de/-4151 einsehbar sein.

Unabhängig davon werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen auch über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW (www.uvp-verbund.de/nw) eingesehen werden können.

Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der zugehörigen Planunterlagen können begleitend auch vor Ort bei den Städten Bochum und Herne eingesehen werden.

Diese Art der Auslegung wird sowohl in den Amtsblättern der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadt Bochum und der Stadt Herne als auch in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. Nach diesen zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Hintergrund

Der Antrag vom 27. September 2016 auf den sechsstreifigen Ausbau der A 43, 3. Abschnitt, wurde seinerzeit vom Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, gestellt. Zum 1. Januar 2021 hatte die Niederlassung Westfalen der vom Bund neu gegründeten Autobahn GmbH die Vorhabenträgerfunktion vom Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen.

Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016. Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger, sowie durch die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans, in welchem auch der Ausbau der A 40 in die höchste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurde, ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen.

Im Wesentlichen veränderte sich der Planfeststellungsbereich. So fiel das komplette Autobahnkreuz A40/ A43 aus diesem Planfeststellungsbereich. Das Stück vom Autobahnkreuz bis zur Anschlussstelle Bochum-Gerthe wurde zunächst lediglich ruhend und im Juni 2022 schlussendlich teileingestellt.

Der neue Bereich reicht von der Anschlussstelle Gerthe bis zur Anschlussstelle Riemke. Die Deckblattunterlagen lagen in der Zeit von 15. Juni 2020 bis zum 14. Juli 2020 einschließlich in den Städten Bochum und Herne sowie digital zur allgemeinen Ansicht aus.

Es wurden einige private Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. Diese Einwendungen und Stellungnahmen wurden am 8. März 2022 mit den Beteiligten erörtert.