Bezirksregierung
Arnsberg
Blick auf zwei Hochspannungfreileitungmasten
15.02.2024
Energie

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Hagen bis Iserlohn, EnLAG 19 – Abschnitt A2

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung von der Umspannanlage Garenfeld, Stadt Hagen, bis zum Punkt Ochsenkopf, Stadt Iserlohn, an die Amprion GmbH erteilt. 

Der Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der letzte Abschnitt des Vorhabens Nr. 19 nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom nordrhein-westfälischen Kruckel zum rheinland-pfälzischen Dauersberg (insgesamt circa 116 km bei einer Verfahrensdauer von etwa 13 Jahren). Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den circa 10 km langen Abschnitt von der Schalt- und Umspannanlage Garenfeld (Stadt Hagen) bis zum Punkt Ochsenkopf (Stadt Iserlohn) sowie die Erneuerung und Verstärkung der 110 kV-Hochspannungsfreileitung Koepchenwerk – Genna, Bl. 2307, der Westnetz GmbH.

Das Vorhaben stellt sowohl den überregionalen Stromtransport in Nord-Südrichtung als auch die Versorgung der regionalen 110 kV-Netze und Verteilnetze sicher und ist damit ein wichtiger Baustein der Energiewende. In dem etwa 2,5 Jahre andauernden Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und Verbänden alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben abgewogen worden. 

Der Neubau erfolgt überwiegend in den vorhandenen Trassenräumen von den zurzeit betriebenen 220 kV- und 110 kV-Freileitungen. Die 220 kV-Stromkreise werden hierbei durch die 380 kV-Stromkreise ersetzt. Die 110 kV-Stromkreise werden auf der neuen Leitung mitgeführt. 

Nach der Bekanntmachung in den lokalen Tageszeitungen am 17. Februar 2024 wird der Beschluss nebst der Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 19. Februar 2024 bis zum 4. März 2024 (einschließlich) auf der Internetseite der Bezirksregierung (www.bra.nrw.de/bekanntmachungen) zugänglich gemacht.