Bezirksregierung
Arnsberg
02.03.2022
Verkehr

Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau der Lippebrücke (Selm/Datteln) wird ausgelegt

Das von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführte Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der Lippebrücke (Selm / Datteln) und zur Querschnittsverbreitung der K2 Vinnumer Str. / Dahler Holz von K12 bis Kreisgrenze Unna / Coesfeld ist abgeschlossen. Ab 14.3.2022 werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ausgelegt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat auf Antrag des Kreises Unna vom 29.10.2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW für das o. a. Verfahren durchgeführt und mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.2.2022 abgeschlossen.

Die Kreise Unna und Recklinghausen haben vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Planungsvereinbarung geschlossen, gemeinsam die vorhandene Brücke über die Lippe im Zuge K2 (Vinnumer Str.) bei Selm/Datteln durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei ist der Kreis Unna als Antragsteller für das Planfeststellungsverfahren bestimmt worden, während der Kreis Recklinghausen die Federführung bei der Bauausführung übernimmt.

Mangelnde Standfestigkeit machen diesen Neubau erforderlich. Zudem sind Anpassungen der K2 geplant (Querschnittsverbreiterung und Entschärfung eines Kurvenverlaufs). Darüber hinaus soll der Neubau eines Radweges zwischen der K12 (Markfelder Straße) und der Kreisgrenze Unna / Coesfeld realisiert werden.

Die Lippe bildet die Grenze zwischen den beiden betroffenen Kreisen Recklinghausen und Unna und somit auch die Grenze zwischen den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster. Der überwiegende Teil der geplanten Trasse verläuft auf dem Gebiet des Regierungsbezirk Arnsberg, so dass hier die Federführung für das gesamte Verfahren per Erlass der Bezirksregierung Arnsberg übertragen wurde.

Der Beschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Die Planunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss werden zudem in der Zeit vom 14.3.2022 bis 28.3.2022 einschließlich bei den Städten Datteln, Olfen und Selm zur allgemeinen Ansicht ausliegen. Dies wird durch ortsübliche Bekanntgabe (Amtsblatt) vorher bekannt gemacht.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen im Auslagezeitraum über den Internet-Link https://www.bra.nrw.de/-3604 eingesehen werden.