Bezirksregierung
Arnsberg
02.06.2021
Wichtiger Streckenabschnitt wird zukunftsfähig

Planfeststellungsverfahren für sechs-streifigen Ausbau der A45 zwischen AK Hagen und AK Westhofen

Die A45 soll zwischen den Autobahnkreuzen Hagen und Westhofen vollständig sechs-streifig ausgebaut und erneuert werden. Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bzw. der Rechtsnachfolgerin „Autobahn GmbH“ das im Bundesfernstraßengesetz vorgesehene Planfeststellungsverfahren für dieses Straßenbauprojekt durch.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 07.06.2021 bis 06.07.2021 einschließlich in den Städten Schwerte, Hagen und Dortmund zur allgemeinen Ansicht ausliegen. Dies wird durch ortsübliche Bekanntgabe (Amtsblatt) vorher bekannt gemacht.

Jede*r kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (06.08.2021 einschließlich) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Schwerte, Hagen und Dortmund Einwendungen erheben.

Die vorliegenden Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden.

Es handelt sich bei der Baumaßnahme insgesamt um einen Autobahnausbau im Bestand. Das bedeutet, dass im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung weder die Linienführung noch die Höhenlage der A45 verändert wird. Neben der Hauptfahrbahn werden auch die Ein- und Ausfahrten leistungsfähig ausgebaut.
Der Entwurf umfasst den Ausbau der A45 auf einer Länge von rd. 9,260 km einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an tangierenden Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter.
An der Strecke befinden sich zwei Rastplätze, von denen der Rastplatz „Im Busch“ erweitert wird und der Rastplatz „Am Kahlenberg“ entfällt.

Zudem ist vorgesehen, mit dem Ausbau der Strecke der A45, auch das Autobahnkreuz Westhofen umzubauen. Insbesondere die Übereckbeziehung A1 Bremen/A45 Frankfurt a. M. ist aus verkehrlicher Sicht nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Des Weiteren werden die Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste und das AK Hagen baulich angepasst.
In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus- und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.

Die Planunterlagen werden im Auslagezeitraum ebenso auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/-2844 abrufbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtlich allein die Auslegung bei den zuvor genannten Kommunen maßgeblich ist (§ 27 a Abs.1, Verwaltungsverfahrensgesetz).

Eingehende Einwendungen werden der Autobahn GmbH zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

Hinweis: Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Autobahn GmbH als Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass ein Funktionspostfach für Bürger*innenanfragen eingerichtet wurde. Fragestellungen zu dem Vorhaben können hierüber an der Vorhabenträgerin gerichtet werden: 
Planfeststellung-HA-A45 [at] autobahn [dot] de (Planfeststellung-HA-A45@autobahn [dot] de)

Diese E-Mailadresse dient dem direkten Austausch mit der Vorhabenträgerin. Einwendungen sind wie vorgenannt beschrieben an die Bezirksregierung als Anhörungsbehörde oder die betroffenen Kommunen zu richten.