Bezirksregierung
Arnsberg
22.07.2022
Verkehr

Planfeststellungsverfahren Sechsstreifiger Ausbau der A 43 im Bereich Bochum teileingestellt

Das Planfeststellungsverfahren „Sechsstreifiger Ausbau der A 43 Autobahnkreuz Bochum bis zur Anschlussstelle Bochum-Gerthe“ wurde entsprechend des Antrages der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH) vom 28. April 2022 teileingestellt, bedeutet, dass das Autobahnkreuz bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke aus dem o.g. Verfahren herausgelöst und als Planfeststellungsverfahren „sechsstreifiger Ausbau der A 43 Anschlussstelle Bochum Gerthe bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke“ fortgeführt wird.

Hintergrund

Durch die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans, in welchem auch der Ausbau der A 40 in die höchste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurde, fällt das komplette Autobahnkreuz A40/ A43 aus diesem Planfeststellungsbereich. Das Autobahnkreuz kann nun anders geplant werden. Dieses zukünftige Planfeststellungsverfahren wird jedoch beim Fernstraßenbundesamt als Planfeststellungsbehörde geführt werden.