Bezirksregierung
Arnsberg
22.01.2018
Neubau der A 445

Planunterlagen werden noch einmal ausgelegt

Bereits im Sommer 2017 lagen die Planunterlagen für den Neubau der A445 zwischen Werl und Hamm aus. Weil inzwischen jedoch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz angepasst wurde, können sich Bürgerinnen und Bürger nun noch einmal informieren.

Bereits im Sommer 2017 lagen die Planunterlagen für den Neubau der A445 zwischen Werl und Hamm aus. Weil inzwischen jedoch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz angepasst wurde, können sich Bürgerinnen und Bürger nun noch einmal informieren.

Seit der Novellierung des Gesetzes endet die Einwendungsfrist erst einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist. Die Planunterlagen werden deshalb in der Zeit vom 24.01.2018 bis 23.02.2018 einschließlich in den Städten Hamm und Werl ausliegen und zusätzlich auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die betroffenen Öffentlichkeit kann gem. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (23.03.2018 einschließlich) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Hamm und Werl Einwendungen erheben. Alle damals eingelegten Einwendungen behalten weiterhin Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgetragen werden.

Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderung angestrebt wird, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

Die Maßnahme umfasst den Neubau der A445 zwischen Werl / Nord und Hamm / Rhynern von Bau-km 0-163,5 bis Bau-km 8+040,0 in den Gemarkungen Budberg, Hilbeck, Sönnern, Allen – Stadt Werl und den Gemarkungen Rhynern, Freiske, Osterflierich – Stadt Hamm.