Bezirksregierung
Arnsberg
23.03.2018
Erdgassuche ohne Fracking

PVG beantragt neue Erlaubnis für das vormalige Suchfeld Herbern-Gas

Die Firma PVG GmbH - Resources Services & Management hat bei der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg beantragt, ihr das wegen Fristablauf erloschene Suchfeld "Herbern-Gas" neu zu erteilen.

Die Firma PVG GmbH - Resources Services & Management hat bei der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg beantragt, ihr das wegen Fristablauf erloschene Suchfeld "Herbern-Gas" neu zu erteilen.

Das jetzt unter dem Feldesnamen "Lippe-Nord" beantragte Feld ist deckungsgleich mit dem kürzlich wegen Fristablauf erloschenen Erlaubnisfeld "Herbern-Gas", dessen Inhaberin, die Mingas-Power GmbH, die bisherige Aufsuchungstätigkeit nicht mehr fortsetzen wollte. Das beantragte Erlaubnisfeld "Lippe-Nord" liegt im Bereich der Städte Bergkamen, Ascheberg, Lünen, Nordkirchen, Selm und Werne.

Verzicht auf Fracking

Die PVG hat unabhängig von dem bestehenden gesetzlichen Frackingverbot zusätzlich rechtsverbindlich zugesagt, bei den geplanten Aufsuchungsarbeiten und sich eventuell anschließenden Gewinnungstätigkeiten auf das umstrittene Fracking zu verzichten. Die Bezirksregierung Arnsberg wird zu dem Antrag eine Behördenbeteiligung durchführen und gleichzeitig alle berührten Kommunen und Kreise informieren, damit die danach mitgeteilten Sachverhalte bei der Entscheidung über das beantragte Erlaubnisfeld umfassend berücksichtigt werden können.

Erlaubnis gestattet noch keine konkreten Suchtätigkeiten

Eine Aufsuchungserlaubnis gestattet dem Inhaber nicht, eine Erkundungsbohrung oder andere Arbeiten in der Örtlichkeit durchzuführen. Dafür sind gesonderte Anträge erforderlich. Die Erlaubnis dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt grundsätzlich, wer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Anträge für solche konkreten Suchmaßnahmen liegen der Bezirksregierung nicht vor.