Bezirksregierung
Arnsberg
15.07.2020
Produktsicherheit

Rechtliche Anforderungen an Ausstellungsware beachten

Auch beim Verkauf von Ausstellungsware, Vorführprodukten, gebrauchten Produkten und ähnlichem gibt es rechtliche Rahmenbedingungen. Bei Kontrollen durch die Bezirksregierung Arnsberg im Handel ist festgestellt worden, dass diese teilweise nicht eingehalten werden: Oftmals fehlen die für das Produkt vom Herstellenden vorgesehenen Benutzer*inneninformationen nach Produktsicherheitsgesetz.

Auch beim Verkauf von Ausstellungsware, Vorführprodukten, gebrauchten Produkten und ähnlichem gibt es rechtliche Rahmenbedingungen. Bei Kontrollen durch die Bezirksregierung Arnsberg im Handel ist festgestellt worden, dass diese teilweise nicht eingehalten werden: Oftmals fehlen die für das Produkt vom Herstellenden vorgesehenen Benutzer*inneninformationen nach Produktsicherheitsgesetz.

Während der Kontrollen sind insbesondere elektrische Betriebsmittel, wie zum Beispiel Wandleuchten, aufgefallen. Für diese Produktgruppe sind nach Produktsicherheitsgesetz neben der Betriebsanleitung auch entsprechende Sicherheitshinweise in deutscher Sprache mitzuliefern. Beim genannten Beispiel heißt dies, dass die Informationen über die fachgerechte Montage dem Produkt beigefügt sein müssen.

Hierbei werden auch die Händler*innen mit in die Pflicht genommen. Diese haben, bevor sie beispielsweise eine Leuchte an Verbraucher*innen abgeben, zu überprüfen, ob dem Produkt die geforderten Informationen beigefügt sind. Dies gilt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen unabhängig davon, ob das Produkt Neu- oder Ausstellungsware ist.

Zudem wurden Wandleuchten auch technisch verändert: Es fehlten zum Beispiel die Wandhalterung oder die Anschlussklemme. Auch hier haben die Händler*innen vor Verkauf die Vollständigkeit zu prüfen und die Leuchten im Ursprungszustand des Herstellenden zu belassen bzw. Änderungen zurückzunehmen. Hierbei kann, wer sicherheitstechnische Veränderungen vorgenommen hat, schnell in die Produktverantwortung kommen.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird in diesem Bereich verstärkt kontrollieren. Bei nicht konformem Inverkehrbringen werden Maßnahmen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz durchgesetzt. So sind Anordnungen von Verkaufsverboten und Ahndungen mit Bußgeld möglich.