Bezirksregierung
Arnsberg
26.09.2017
RWE Power AG übergibt Gutachten

Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier

Die RWE Power AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, drei externe Gutachten zu den Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier vorgelegt. Diese Gutachten veröffentlicht die Bezirksregierung bereits heute (26.09.2017) vor der behördlichen Prüfung.

Die RWE Power AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, drei externe Gutachten zu den Rückstellungen für den Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier vorgelegt. Diese Gutachten veröffentlicht die Bezirksregierung bereits heute (26.09.2017) vor der behördlichen Prüfung.

Bei den nun vorliegenden Gutachten handelt es sich um:

  1. Ein Gutachten von Herrn Prof. Dr.-Ing. habil. H. Tudeshki von der Technischen Universität Clausthal zur Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohlentagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG.
  2. Die gutachtliche Stellungnahme von Herrn Univ.-Prof. Dr. rer. nat. T. Rüde von der RWTH Aachen zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheinischen Braunkohlenrevier.  Die Gutachter kommen nach Zusammenstellung aller technischen Maßnahmen und Prüfung der rechnerischen Plausibilität der Kosten zu dem Ergebnis, dass die Methoden des Unternehmens zur Rückstellungsermittlung valide sind und die Mengengerüste und Preise realistisch angesetzt sind.
  3. Eine von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte gutachtliche Stellungnahme für die Braunkohleaktivitäten der RWE Power AG im Rheinischen Revier kommt zu dem Ergebnis, dass die bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31. Dezember 2016 nach IFRS (International Financial Reporting Standards) vollständig und angemessen dotiert sind.

Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen der RWE Power AG für den Braunkohlenbergbau auf 2,174 Milliarden Euro, von denen 1,618 Milliarden Euro auf die Wiedernutzbarmachung, 172 Millionen Euro auf Umsiedlungen und Verlegungen sowie 384 Millionen Euro auf Bergschäden entfallen.

Im Zuge der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Bezirksregierung, ob das Unternehmen, die erforderliche Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung getroffen hat. Dazu holt sie Angaben des Unternehmens ein und betrachtet die technischen Darstellungen und zahlenmäßigen Ansätze für die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung. Infolge der räumlichen wie finanziellen Größenordnung der Vorhaben des Braunkohlenbergbaus kommt den Rückstellungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg darauf hingewirkt, dass zusätzlich zur regelmäßigen, momentbezogenen Überprüfung durch die Behörde eine grundlegende Darlegung und Prüfung durch Dritte erfolgt, welche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung durchzuführen sind, welche Kostenansätze zugrunde gelegt sind und ob die bergbaulichen Rückstellungen vollständig und angemessen bilanziert sind. Dabei ist es der Bezirksregierung besonders wichtig, dass diese Nachweise möglichst verständlich erbracht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.