Bezirksregierung
Arnsberg
14.05.2020
DigitalPakt Schule

Rund 2,1 Millionen Euro für Digitalisierung Dortmunder Schulen

Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule konnte die Bezirksregierung Arnsberg jetzt der Stadt Dortmund zusichern: 2.078.369 Euro fließen in die Digitalisierung Dortmunder Schulen.

Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule konnte die Bezirksregierung Arnsberg jetzt der Stadt Dortmund zusichern: 2.078.369 Euro fließen in die Digitalisierung Dortmunder Schulen.

Die Dortmunder Schulen benötigen dringend eine leistungsstarke Schulserverlösung zum Betrieb der Windows-Endgeräte. Die Lösung muss alle modernen Anforderung für einen sicheren, einfachen und zuverlässigen Betrieb erfüllen. Zudem muss die Schulserverlösung Schnittstellen zu neuen Technologien vorhalten, besonders wichtig sind hierbei auch Schnittstellen für mobile Endgeräte. Hierfür erhält die Stadt eine Förderung in Höhe von 1.803.415 Euro.

Weitere 230.578 Euro fließen in die Herrichtung der IT-Infrastruktur an Schulen, mit insgesamt 44.376 Euro wird die Anschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) gefördert.

Bisher konnten im Regierungsbezirk Arnsberg bereits Fördermittel in Höhe von 10.531.315 Euro aus dem DigitalPakt Schule bewilligt werden. Diese ausgeschütteten Mittel fließen in die Digitalisierung von 326 Schulen im Regierungsbezirk.

Insgesamt erhält NRW aus dem DigitalPakt Schule 1,054 Milliarden Euro; im Regierungsbezirk Arnsberg stehen 194 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträgerinnen und -träger beträgt zehn Prozent.

Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schüler*innenzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgerinnen und -trägern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schüler*innenzahl verteilt.

Anträge der Trägerinnen und -träger von öffentlichen Schulen, genehmigten Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen sind fortlaufend bei der Bezirksregierung Arnsberg möglich.