Bezirksregierung
Arnsberg
26.04.2019
Entscheidung

Sonderregelung am Albrecht-Dürer-Gymnasium mit Blick auf Stabilität der Hagener Schullandschaft nicht möglich

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die vom Rat der Stadt Hagen beantragte Bildung einer über den genehmigten Kapazitätsrahmen hinausgehenden, zusätzlichen dritten Eingangsklasse am Albrecht-Dürer-Gymnasium mit Blick auf die notwendige, gleichmäßige Auslastung aller Hagener Gymnasien abgelehnt.
 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die vom Rat der Stadt Hagen beantragte Bildung einer über den genehmigten Kapazitätsrahmen hinausgehenden, zusätzlichen dritten Eingangsklasse am Albrecht-Dürer-Gymnasium mit Blick auf die notwendige, gleichmäßige Auslastung aller Hagener Gymnasien abgelehnt.

Das öffentliche Schulsystem ist rechtlich nicht nach dem Wettbewerbsprinzip geordnet und orientiert sich nicht an kurzfristiger Nachfrage. Sinn und Zweck der bestehenden Schulentwicklungsplanung ist es, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, in dem die Kapazitäten an den jeweiligen Schulen ausgeschöpft bevor zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Die Bildung einer dritten Eingangsklasse am Albrecht-Dürer-Gymnasium würde eine Sonderregelung bezüglich der genehmigten Aufnahmekapazität darstellen. Das Albrecht-Dürer-Gymnasium hat seinen rechtlich vorgegebenen Kapazitätsrahmen von zwei Klassen pro Jahrgang bereits ausgeschöpft. Alle Jahrgangsstufen werden zweizügig, also mit zwei Klassen geführt. Der Rahmen an einer Schule gilt nur dann nicht als ausgeschöpft, wenn in den Vorjahren weniger Klassen pro Jahrgang als erlaubt gebildet wurden.

Es ist rechtliche Aufgabe der Oberen Schulaufsicht, eine ausgeglichene Inanspruchnahme der Kapazitäten aller Schulen zu erwirken und dabei die rechtlichen Vorgaben zur Bildung möglichst gleich starker Klassen und den Mindestgrößen zur Klassenbildung an Gymnasien (25 Schüler*innen) zu entsprechen. Ziel einer ausgewogenen Verteilung ist es, Schul- und Unterrichtsstabilität zu erreichen und Unsicherheiten für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern an bestehenden Schulen zu vermeiden. Dies ist auch das Ergebnis des Koordinierungsverfahrens mit den Schulleitungen der Hagener Gymnasien.

In Hagen stehen auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung mindestens 493 Plätze zur Verfügung, für das Schuljahr 2019/20 liegen allerdings nur 473 Anmeldungen vor. Daraus ergibt sich, dass für jedes angemeldete Kind ein gymnasialer Schulplatz zur Verfügung steht.

So kann zum Beispiel das Ricarda-Huch-Gymnasium  wie im Vorjahr auch das Albrecht-Dürer-Gymnasium in seiner Existenz gesichert werden.

Zudem hat das Fichte-Gymnasium vor diesem Hintergrund auf die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse verzichtet, trotz eines auch dort bestehenden Anmeldeüberhangs.

Die Schulformwahlfreiheit der Eltern ist gesichert, da in zumutbarer Entfernung in den übrigen Gymnasien eine ausreichende Zahl Plätze für die Schüler*innen vorhanden ist. Die Schulformwahlfreiheit beinhaltet nicht den Anspruch auf eine bestimmte Schule.

Mögliche Härtefälle haben die Schulleitungen bei der Aufnahme der Schüler*innen zu berücksichtigen. Die Schulabteilung der Bezirksregierung Arnsberg wird die Schulleitungen hierbei beraten und unterstützen.