Bezirksregierung
Arnsberg
13.10.2017
Städtebauförderung

Stadt Dortmund erhält rund 5 Millionen an Förderung

Die Stadt Dortmund erhält rund 5 Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte der Städtebauförderung. Das Geld ist für Maßnahmen in den Stadtteilen Westerfilde/Bodelschwingh und Hörde bestimmt. Regierungspräsident Hans-Josef Vogel überreichte am Donnerstag (12.) die Förderbescheide bei seinem Antrittsbesuch an Dortmunds Oberbürgermeister Ulrich Sierau.

Die Stadt Dortmund erhält rund 5 Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte der Städtebauförderung. Das Geld ist für Maßnahmen in den Stadtteilen Westerfilde/Bodelschwingh und Hörde bestimmt. Regierungspräsident Hans-Josef Vogel überreichte am Donnerstag (12.) die Förderbescheide bei seinem Antrittsbesuch an Dortmunds Oberbürgermeister Ulrich Sierau.

Der größte Anteil geht dabei in den Stadtteil Hörde. Hier werden mit 4.350.000 Euro folgende Maßnahmen gefördert:

  • Umgestaltung der Faßstraße und Anpassung der westlichen Hermannstraße: Durch die Umgestaltung der Faßstraße wird eine Verzahnung des Ortszentrums mit dem Phoenix-See erreicht. Der mittlere Teil der Faßstraße erhält Querungshilfen. Die Hauptquerung zwischen dem Hörder Zentrum und dem Phoenix-See ist zukünftig die Hermannstraße. Dies erfordert bauliche Anpassungen der westlichen Hermannstraße im Bereich des Stiftsplatzes. Im Rahmen der Maßnahme werden weiterhin die vorhandenen Einmündungsbereiche mit ausgebaut und angepasst.
  • Stadtökologie - Querbeet Sozial: Ziel des Projekts ist die Schaffung nachhaltiger Ernährungssysteme für das Quartier, welche die komplette Kette der lokalen Nahrungsmittelproduktion und -distribution umfassen. Der Förderbescheid deckt Teile der investiven Kosten ab. Beispielsweise sind Brachflächen aufzubereiten und Saatgut und Werkzeuge zu beschaffen.
  • Archäologische Begleitung: Zahlreiche Bauprojekte im Quartier betreffen archäologische Verdachtsflächen, so dass gegebenenfalls entsprechende Begleitmaßnahmen erforderlich sind.
  • Eigentümerberatung/-Aktivierung und Schaffung innovativer Wohnqualitäten: Es handelt sich um die Fortsetzung des Projekts mit dem Ziel, ein umfassendes Beratungsangebot für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden aufzubauen. Es soll verdeutlicht werden, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche Nutzungsperspektiven bestehen. 
  • Sanierungsträger: Das vorrangige Ziel der städtebaulichen Maßnahmen ist die Erhaltung und Verbesserung der Bestandsstrukturen und die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, um das Funktionieren des Sanierungsgebiets als Wohnstandort und Stadtbezirkszentrum sicherzustellen. Die Sanierungsbeauftragten fertigen sanierungsrechtliche Stellungnahmen und treffen Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen.
  • Bewohneraktivierung / Stadtteilmanagement: Ziel ist die übergreifende Begleitung und Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts durch die „Hörder Stadtteilagentur“, welche als Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den lokalen Akteuren arbeitet. Die Agentur nutzt dazu zwei Ladenlokale im Maßnahmengebiet.
  • Unterstützung bewohnergetragener Projekte/Stadtteilfonds: Der Hörder Stadtteilfonds unterstützt kleinere privat initiierte Projekte zur Steigerung der Identifikation mit dem Stadtteil, zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufwertung des öffentlichen Raums.
  • Evaluation: Bewertung und Nachsteuerung von Projekten und des Programms.

Weitere 680.000 Euro an Fördermitteln werden für Projekte im Bereich Westerfilde und Bodelschwingh zur Verfügung gestellt:

  • Neugestaltung Marktplatz: Der Marktplatz wird derzeit vorrangig als Parkplatz genutzt und ist größtenteils nicht barrierefrei gestaltet. Durch die Neugestaltung soll ein attraktiver Stadtplatz von hoher Nutzungs- und Gestaltungsqualität entstehen. Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der im Rahmen der Bürgerbeteiligung und des Planungswettbewerbs entwickelten Entwurfs.
  • Vernetzung der Grünbereiche: Westerfilde/Bodelschwingh verfügt in Bezug auf die Ausstattung und Versorgung mit Grünflächen über eine gute Ausgangslage, allerdings ist die Lage der Grünbereiche inselhaft. Es ist deshalb erforderlich, die Grünbereiche – planerisch aufbauend – über die Schaffung von Wegebeziehungen mit entsprechender Ausstattung gestalterisch und ökologisch sinnvoll miteinander zu vernetzen. Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung einer entsprechenden Grundlagenplanung und die Umsetzung erster kleinerer Maßnahmen.