Bezirksregierung
Arnsberg
11.05.2022
Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021

Stadt Halver erhält 6,625 Millionen Euro an Wiederaufbauhilfe

Von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 waren zahlreiche Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg betroffen, auch die Stadt Halver. Zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur und zum Wiederaufbau erhält die Stadt nun Mittel aus dem Aufbaufonds 2021 des Landes Nordrhein-Westfalen. 

In Halver informierte sich Regierungspräsident Hans-Josef Vogel am Montag (9.5.) über den Wiederaufbauplan und übergab im Auftrag der Landesregierung einen Förderbescheid in Höhe von rund 6,625 Millionen Euro an Bürgermeister Michael Brosch. 

Regierungspräsident Vogel: „Die Menschen hier vor Ort haben während und nach der Starkregen- und Flutkatastrophe in bemerkenswerter Weise Hilfe füreinander und für ihre Stadt geleistet. Mit der finanziellen Unterstützung des Landes kann Halver nun mit ganzer Kraft die Beseitigung der Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und den Gewässern angehen.“

Bürgermeister Brosch betonte: „Wir sind froh, dass wir in Halver keine Personenschäden zu beklagen hatten. Dank der Landesförderung können wir die Sachschäden nun beseitigen, ohne die Bürgerschaft finanziell zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig werden wir mit den Nachbarkommunen Maßnahmen identifizieren und umsetzen, um die Folgen künftiger Unwetterlagen bestmöglich abzumildern.“

Der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur stellt für eine Kommune eine große Herausforderung dar. Die Stadt Halver nutzte daher die Möglichkeiten der öffentlichen Wiederaufbauhilfe und reichte einen zuvor im Rat beschlossenen Wiederaufbauplan mit den erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserschäden aus Juli 2021 ein. Konkret geht es um Folgendes: 

Beseitigung von Schäden an Gewässern
(Unrat Beseitigung, Gewässerbetträumung, Böschungssicherung, Instandsetzung Böschung und Gewässersohle)
Beseitigung von Brückenschäden
(Gewässersohle, Böschungserosion, beschädigte Brückenpfeiler, Gründung, Widerlagersicherung, Mauerwerkschäden, Gewölbe sowie Neubau von Ersatzbrücken)
Beseitigung von Straßenschäden
(Wiederherstellung zerstörter Bankette, Erneuerung zerstörter Bachdurchlässe, Hangsicherung und Erneuerung von Fahrbahndecken)