Bezirksregierung
Arnsberg
12.06.2018
Waldgenossenschaften in Beienbach

Vorstandswahlen für das Zusammenlegungsverfahren

Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich für die zwei Waldgenossenschaften von Beienbach, Komplexe A und B, das Zusammenlegungsverfahren angeordnet. Dafür wählen nun die Anteilseigner und beteiligte Grundstückseigentümer den Vorstand der Teilnehmergesellschaft. Die Wahl findet am Donnerstag, 21. Juni, statt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich für die zwei Waldgenossenschaften von Beienbach, Komplexe A und B, das Zusammenlegungsverfahren angeordnet. Dafür wählen nun die Anteilseigner und beteiligte Grundstückseigentümer den Vorstand der Teilnehmergesellschaft. Die Wahl findet am Donnerstag, 21. Juni, statt.

Die Zusammenlegung erfolgt auf Wunsch der Anteilseigner, um eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung für 207 Hektar Wald zu ermöglichen. Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich durch die Zusammenlegung eine zweckmäßige Betriebsgröße. Zukünftig sind nur noch ein Lager- und ein Kassenbuch zu führen. Die Forsteinrichtung, der Holzverkauf und der Betriebsmitteleinsatz werden vereinfacht und die unterschiedliche Leistungskraft der Genossenschaften wird durch die Zusammenlegung zu einer Genossenschaft ausgeglichen. Die störenden Bewirtschaftungsgrenzen der alten Genossenschaften fallen weg.

Außerdem sind weitere Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft beabsichtigt: Die beiden Waldgenossenschaften liegen mit Waldgrundstücken von privaten Eigentümern als auch der Stadt Netphen in einer Gemengelage. Außerdem liegen alte im Kataster aufgeführte Wege im städtischen Eigentum innerhalb der zusammenhängenden Flächen der Waldgenossenschaften. Im Zusammenlegungsverfahren ist es geplant, dass private Waldeigentümer ihre Grundstücke im Tausch gegen Anteile an der neu zu gründenden Waldgenossenschaft einbringen. Andererseits ist beabsichtigt, die Gemengelage zwischen Stadt Netphen und den Waldgenossenschaften durch Flächenarrondierung aufzulösen.

Für das jetzt beginnende Zusammenlegungsverfahren wählen die Anteilseigner der zwei Beienbacher Waldgenossenschaften und beteiligte Grundstückseigentümer den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Der Vorstand ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Teilnehmergemeinschaft berühren, beteiligt. Die Wahl findet am Donnerstag, dem 21. Juni, um 19 Uhr in der Alten Schule von Beienbach, Schnellenbergstraße 3, statt.

Weitere Informationen erteilt Thomas Busch von der Bezirksregierung Arnsberg unter Tel. 02931 82-5506 oder Sie schauen im Thema Bodenordnung (siehe rechts unter Verwandte Themen).