Bezirksregierung
Arnsberg
04.01.2021
Braunkohlenbergbau

Wasserrechtsverfahren für den Braunkohlentagebau Hambach

Bezirksregierung erlässt Anordnung zur Durchführung von Sümpfungsmaßnahmen

Bezirksregierung erlässt Anordnung zur Durchführung von Sümpfungsmaßnahmen

Im Rheinischen Revier ist das Heben und Ableiten von Grundwasser (Sümpfung) insbesondere für die Gewährleistung der Böschungssicherheit in den Tagebauen zwingend erforderlich. Die der RWE Power AG hierfür im Bereich des Tagebaus Hambach von der Bergbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Wasserbehörde erteilte wasserrechtliche Erlaubnis läuft Ende 2020 aus, sodass für die Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen ab Jahresbeginn 2021 ein neues Wasserrecht erforderlich ist.

Da die Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen insbesondere für die weitere Gewährleistung der Böschungssicherheit zwingend erforderlich ist, hat die Bergebehörde hierzu eine befristete bergrechtliche Anordnung erlassen, die das Unternehmen verpflichtet, die erforderlichen Sümpfungsmaßnahmen ohne Unterbrechung weiter durchzuführen. Nur so ist die Standsicherheit der Tagebauböschungen zu gewährleisten, die für die Sicherheit des Betriebes, aber auch für die der Tagebauanrainer zwingend erforderlich ist. Somit kann das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für die Erlaubnis zur Fortsetzung der Sümpfungsmaßnahmen Anfang 2021 zu Ende geführt werden.

Verzögerungen im Verfahrensablauf haben sich unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie ergeben. So konnte der vorgeschriebene Erörterungstermin nicht wie geplant stattfinden. Eine stattdessen mögliche Online-Konsultation konnte erst nach Inkrafttreten der dafür geschaffenen Rechtsgrundlage (Planungssicherstellungsgesetz, Ende Mai 2020) durchgeführt und Ende Oktober 2020 abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund dieser Pandemie-bedingt unvermeidlichen Verfahrensverzögerungen wurde für die Bergbehörde Mitte Dezember erkennbar, dass der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid einschließlich des dazu erforderlichen Einvernehmens und der Anhörung des Unternehmens nicht bis Ende des Jahres fertiggestellt werden kann.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die betroffenen wasserwirtschaftlichen Belange bei ihrer Entscheidung zur bergrechtlichen Anordnung berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Verfahren für die „Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung des Tagebaus Hambach“. Dieses Verfahren beinhaltet eine umfassende Prüfung aller Belange im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Ziel ist, die wasserrechtliche Erlaubnis kurzfristig Anfang 2021durch die Bergbehörde im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Wasserbehörde zu erteilen.