Wegebaumaßnahmen im Flurbereinigungsverfahren Breckerfeld-Kückelhausen rücken näher
Der erste Bauabschnitt umfasst die Wirtschaftswege in den Bereichen Ebbinghausen, Kotten, Breloh, Groll, Holand und in der Sylbach. In 2025 wird der Wegebau in Kückelhausen, Lausberg und im Steinbachtal fortgesetzt. Der Wegebau wird größtenteils in vorhandener Trasse erfolgen. Grundlage für den Wegebau bildet der Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), der gemeinsam vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Bezirksregierung Arnsberg als Flurbereinigungsbehörde, unter Beteiligung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange erarbeitet worden ist. Der Plan nach § 41 FlurbG stellt unter anderem in Kartenform die neuen und die auszubauenden Wege sowie die hierfür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen dar.
Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG ist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bra.nrw.de/-2231
Mit den Grundstückseigentümern, deren Flächen in diesem Sommer zum Bau der Wege befahren werden müssen, werden in den nächsten Wochen Gespräche geführt. Die Zufahrt zu den Häusern und Höfen wird während der Bauphase mit kurzzeitigen Unterbrechungen möglich sein. Das Flurbereinigungsverfahren wird vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Bund und der EU mit 80 Prozent gefördert. Die verbleibenden 20 Prozent der Kosten werden von den beteiligten Grundstückseigentümern getragen. Den größten Kostenfaktor machen die Wegebaumaßnahmen aus; die Stadt Breckerfeld übernimmt hierfür den Hauptanteil, um die Eigentümer zu entlasten. Fördermittel in Höhe von ca. 2,24 Millionen Euro sind für das Verfahren eingeplant. Mit diesem Geld werden dann die Erschließung, Neuordnung und Vermessung aller Hausgrundstücke, sowie der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke erzielt. Für Rückfragen können Sie sich an die Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde wenden. Ihre Kontaktdaten, sowie weitere Informationen zum Verfahren sind ebenfalls unter dem oben benannten Link angegeben.
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