Bezirksregierung
Arnsberg
21.03.2018
Schlussfeststellung übergeben

Zusammenlegungsverfahren Siegen-Sohlbach abgeschlossen

Das Zusammenlegungsverfahren Siegen-Sohlbach ist abgeschlossen. Am Donnerstag, 16. März 2018, übergab Andreas Peter, Dezernent für Bodenordnung, die Schlussfeststellung an Olaf Dünger, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens.

Das Zusammenlegungsverfahren Siegen-Sohlbach ist abgeschlossen. Am Donnerstag, 16. März 2018, übergab Andreas Peter, Dezernent für Bodenordnung, die Schlussfeststellung an Olaf Dünger, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens.

Das Zusammenlegungsverfahren führten die Bezirksregierung Arnsberg und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft durch. Die Waldgenossenschaften Sohlbach Komplex A und Sohlbach Komplex B wurden zur neuen Waldgenossenschaft Sohlbachtal mit einer Größe von 75 Hektar zusammengelegt. 2010 wurde das Zusammenlegungsverfahren eingeleitet, 2015 konstituierte sich die neue Waldgenossenschaft mit ihrem Vorsitzenden Olaf Dünger.

„Im Zusammenlegungsverfahren konnte vom Eigentum der Walgenossenschaften 23 Hektar Grünland in das private Eigentum der Anteilseigner aufgeteilt werden. So bewirtschaftet die Waldgenossenschaft Sohlbachtal nur noch ihre Waldflächen, während wir ehemaligen Anteilseigner und jetzt neuen Eigentümer unser Grünland selbst landwirtschaftlich nutzen oder verpachten“, so Olaf Dünger.

Darüber wurde im Zuge dieses Zusammenlegungsverfahren die Waldgenossenschaft Kredenbach, Waldinteressenten, aufgelöst und mit der Waldgenossenschaft Kredenbach, Haubergskomplex A, zusammengelegt.

Weiter führte die Bezirksregierung einen freiwilligen Landtausch zwischen den Waldgenossenschaften Sohlbachtal und Klafeld durch, um deren Grenzverhältnisse zu verbessern. Die Tauschfläche betrug insgesamt 7 Hektar. Auch die Waldgenossenschaft Klafeld entstand aus einer früheren Zusammenlegung mehrerer Waldgenossenschaften.

Peter erläutert die Gründe für Zusammenlegungsverfahren: „Waldgenossenschaften werden nach dem Gemeinschaftswaldgesetz von der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel zusammengelegt, eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung zu erreichen. Dies sind vor allem die Schaffung einer zweckmäßigeren Betriebsgröße, die Minderung des Risikos z.B. durch Schadensereignisse aufgrund der Schaffung größerer Grundstücke, die Schaffung von gleichmäßigeren Erträgen aus der Waldbewirtschaftung und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch nur noch einen Vorstand und eine Kassenführung.“

Damit die Bezirksregierung tätig werden kann, müssen die interessierten Waldgenossenschaften die Zusammenlegung bei dem Regionalforstamt beantragen.