Bezirksregierung
Arnsberg
22.01.2018
Chronologie

Zwischenstand im Genehmigungsverfahren der Firma Suez

Die Bezirksregierung Arnsberg führt derzeit ein öffentliches Verfahren zur Änderung der Bodenbehandlungsanlage der Firma Suez in Herne durch. Öffentlich heißt, dass die Bevölkerung umfassend über den Genehmigungsantrag und damit zusammenhängende Gutachten zu informieren ist. Dies ist erfolgt.

Die Bezirksregierung Arnsberg führt derzeit ein öffentliches Verfahren zur Änderung der Bodenbehandlungsanlage der Firma Suez in Herne durch. Öffentlich heißt, dass die Bevölkerung umfassend über den Genehmigungsantrag und damit zusammenhängende Gutachten zu informieren ist. Dies ist erfolgt.

Die Firma Suez betreibt in Herne seit Mitte der 1990-er Jahre eine Anlage zur thermischen Bodenbehandlung. In dieser Anlage werden im Wesentlichen mit Schadstoffen verunreinigte Böden – z. B. aus Schadenfällen – thermisch behandelt, um sie dann umweltverträglich entsorgen zu können. Der Antrag und die zugehörigen Gutachten wurden für jedermann einsehbar vom 21.11.2016 bis zum 22.12.2016 bei der Stadt Herne und der Bezirksregierung ausgelegt.

Zusätzlich waren die digitalisierten Unterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar. Hierüber wurde am 12.11.2016 u.a. in der WAZ, Ausgabe Bochum und Herne, informiert.

Am 20.03.2017 wurde das Vorhaben öffentlich im Bürgersaal in Herne vorgestellt und diskutiert. Neben den erhobenen Einwendungen wurden auch weitere Fragen und Bedenken mit Firmenvertretern, Gutachtern und der Bezirksregierung diskutiert.

Danach erfolgten weitere Anfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Bezirksregierung. In den Antwortschreiben wurden Einsichtnahmen in die Unterlagen und erläuternde persönliche Gespräche angeboten.

Unabhängig hiervon hat die Firma Suez am 14.9.2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Ortstermin eingeladen. Dabei erfolgte auch eine Vorstellung und Diskussion des beabsichtigten Vorhabens.

Es bestand und besteht weiterhin die Möglichkeit, sich bei der Bezirksregierung umfassend über das Vorhaben zu informieren. Die Entscheidung über den Antrag ist noch nicht erfolgt und wird von der Bezirksregierung öffentlich bekannt gegeben (Presse, Internetseite Bezirksregierung, Amtsblatt).