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Großveranstaltungen
Für die Genehmigung von Großveranstaltungen sind die Kommunen zuständig.
Bei der Entscheidung über die Genehmigung haben die Kommunen den mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) vom 15.08.2012 bekannt gegebenen Orientierungsrahmen (siehe Anlage) zugrunde zu legen.
Der Orientierungsrahmen beinhaltet in der Praxis erprobte Handlungsempfehlungen, die einen Maßstab für eine sorgfältige Prüfung setzen. Die Letztverantwortlichkeit für die Prüfung der Sicherheit von Großveranstaltungen obliegt der*dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamt*in.
Weitere Grundlage stellt der Projektbericht (Februar 2013) der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ im MIK NRW dar (unter Downloads).
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