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Datenschutzangelegenheiten im Schulrecht
Im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treten auch im Schulrecht eine Reihe von Fragen auf. Das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in dem Internetauftritt einen Bereich für die Umsetzung der DSGVO eingerichtet:
https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/datenschutz-im-schulbereich
Sollten darüber hinaus noch datenschutzrechtliche Fragen für den Schulbereich bestehen, steht die Bezirksregierung Arnsberg als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
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