Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klassen N 2 und N 3
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Förderung umfasst Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3.
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