Sicherheit geht vor
Silvesterfeuerwerk
Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: In der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie aber nur am 31. Dezember und 1. Januar.