Beschwerden und Eingaben im Bereich Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung nimmt die allgemeine Rechtsaufsicht wahr. Sie prüft, ob beanstandete Entscheidungen im Einklang mit den Gesetzen getroffen werden. Die Zuständigkeit besteht jedoch nicht, soweit für einzelne Themenbereiche eine Fach- oder Sonderaufsicht durch andere Fachdezernate im Haus besteht.