Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines eingerüsteten Gebäudes.

Baustellenverordnung - Hinweise für Bauherr*innen

Bauherr*innen sind verantwortlich für die Sicherheit auf ihren Baustellen. Je nach Größe des Bauvorhabens verlangt die Baustellenverordnung von ihnen,

  • die Baustelle vorher anzukündigen,
  • eine*n Koordinator*in für die Planungsphase zu bestellen,
  • eine*n Koordinator*in für die Bauphase zu bestellen,
  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufzustellen oder aufstellen zu lassen und
  • eine sogenannte „Unterlage für spätere Arbeiten“ zu erstellen oder erstellen zu lassen.

Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen

Praxishilfen, Handlungskonzepte und die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.