Teleradiologie
Bei der Teleradiologie geht es um eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anwesenheitspflicht einer*eines Ärzt*in mit der erforderlichen Fachkunde bei der Durchführung radiologischer Untersuchungen.
Für den teleradiologischen Betrieb einer Röntgeneinrichtung bedarf es einer besonderen Genehmigung. Im Genehmigungsverfahren ist eine Vielzahl von Voraussetzungen nachzuweisen. Dabei geht es um die persönlichen Voraussetzungen des Personals, das an der Untersuchung beteiligt ist. Dies sind die Teleradiologen, das ärztliche Personal am Untersuchungsort und die medizinisch technischen Radiologieassistent*innen, die die Untersuchung technisch durchführen. Darüber hinaus geht es um die technischen Einrichtungen, die zusätzlich zu den Anforderungen des Normalbetriebs erforderlich sind, insbesondere die sog. teleradiologische Strecke.
Das Genehmigungsverfahren für Einrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg führt die Bezirksregierung durch. Um die Zusammenstellung der Antragsunterlagen zu vereinfachen, stehen pdf-Dokumente zur Verfügung, die Auskunft darüber geben, in welcher Form die Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Gleichzeitig können und sollen die Ausdrucke als Registerblätter im Ordner mit den Genehmigungsantrag verwendet werden.
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