Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind drei unterschiedlich große Verpackungen, die jeweils mit einem Gefahrensymbol versehen sind.

Produktsicherheit: Verbraucher*innen melden gefährliche Produkte

Wenn Verbraucher*innen, Arbeitgeber*innen oder Beschäftigte den konkreten Verdacht haben, ein Produkt sei unsicher, oder es gar schon zu einem Unfall beziehungsweise Schadensfall gekommen ist, sollten sie sofort die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren. Diese nimmt dann eine genaue Untersuchung des Produktes vor und kann beispielsweise die Nachbesserung des Produkts verlangen, ein Verkaufsverbot verhängen oder den Rückruf des Produkts anordnen. So werden andere Verbraucher*innen, die die gleichen Produkte gekauft haben oder noch kaufen könnten, geschützt.

Marktüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Arnsberg

Geht die Gefahr von der Technik aus (also von der Mechanik, der Elektrizität, der Strahlung oder anderen physikalischen Ursachen), ist die Bezirksregierung zuständig. Insbesondere sollte sie angesprochen werden bei Auffälligkeiten von

  • Spielzeug,
  • elektrischen Betriebsmitteln, zum Beispiel Elektrohaushaltsgeräten, Elektrowerkzeugen und Lampen,
  • persönlichen Schutzausrüstungen, zum Beispiel Kinderfahrradhelmen und Skibrillen,
  • Maschinen,
  • Gasverbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Campingherden oder Gasgrills,
  • pyrotechnischen Gegenständen, zum Beispiel Silvesterfeuerwerk,
  • einfachen Druckbehältern und -geräten,
  • ortsbeweglichen Druckgeräten, zum Beispiel Gasflaschen oder Kohlensäurekartuschen,
  • Aufzügen,
  • Messgeräten,
  • Medizinprodukten und
  • Sportbooten.

Besteht die Gefahr durch gesundheitsgefährdende Stoffe (etwa wenn Produkte übel riechen oder die Haut nach dem Kontakt juckt), sind die Marktüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Schwerpunkt ihrer Überwachung liegt auf

  • Textilien,
  • Kosmetika,
  • Dekorationsartikeln und
  • Hausartikeln, insbesondere solchen, mit denen Essen zubereitet wird.

Die schnellste und direkte Informationsweitergabe erfolgt allerdings über die Informationsplattform der Marktüberwachungsbehörden im Internet (ICSMS).

Hintergrund

Wenn der Föhn anfängt zu qualmen, der Wasserkocher nicht mehr abschaltet oder die Bohrmaschine zu heiß wird, liegen sicherheitstechnische Defekte beim Produkt vor. In den meisten Fällen kommen die Benutzer*innen mit dem Schrecken davon – die defekten Geräte werden entsorgt oder innerhalb der Garantiezeit im Handel reklamiert. Defekte Geräte können aber auch das Leben und die Gesundheit von Verwender*innen und weiteren Personen im Umfeld gefährden.

Die Arbeitsschützer*innen der Bezirksregierung Arnsberg überwachen im Regierungsbezirk die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an Produkte. Dazu überprüfen sie möglichst gezielt Verbraucher*innenprodukte und technische Arbeitsmittel sowohl im Handel als auch in den Betrieben. Auch informieren sie die Verbraucher*innen zur Sicherheit von Produkten.

Da bei der Vielzahl der Produkte eine umfassende Marktaufsicht aber nicht gewährleistet werden kann, sind die Arbeitsschützer*innen der Bezirksregierung auch auf Hinweise von Verbraucher*innen, Arbeitgeber*innen und Beschäftigten angewiesen, um unsichere Produkte vom Markt zu verbannen.