Bezirksregierung
Arnsberg

Sicherheitskennzeichen

Sichere Produkte kann man häufig schon an bestimmten Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung erkennen. Sind bei einem Produkt bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, sollten Verbrauchende und der Handel die Hände davon lassen.

Insbesondere sind zwei Arten von Kennzeichnungen auf Produkten zu finden:

  • das für bestimmte Produkte gesetzlich vorgeschriebene CE-Zeichen und
  • das auf freiwilliger Basis angebrachte GS-Zeichen

CE-Zeichen

Das CE-Zeichen ist für bestimmte Produkte gesetzlich vorgeschrieben. Produkte, für die dagegen keine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch kein CE-Zeichen tragen. Das CE-Zeichen wird von den Herstellenden bzw. den Importierenden selbst am Produkt angebracht. Sie bestätigen damit, dass eine von ihnen selbst durchgeführte Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass dieses Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der zugehörigen EG-Richtlinien einhält. Wenn für die Produkte, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, bestimmte Prüfanforderungen bestehen, wird mit dem CE-Zeichen auch bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die wichtigsten Produktgruppen, für die eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, sind:

  • Spielzeug
  • elektrische Betriebsmittel, zum Beispiel Elektrohaushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, und Lampen
  • Haushaltskühl- und Gefriergeräte
  • einfache Druckbehälter und -geräte
  • persönliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Kinderfahrradhelme und Skibrillen
  • Maschinen
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Warmwasserheizkessel
  • pyrotechnische Gegenstände, zum Beispiel Silvesterfeuerwerk
  • Aufzüge
  • Messgeräte
  • Medizinprodukte
  • Sportboote
  • Bauprodukte
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

GS-Zeichen

Herstellende und Importierende können ein Produkt und seinen Produktionsprozess auf freiwilliger Basis von einer unabhängigen und besonders zugelassenen Stelle prüfen lassen. Nur dann darf das Produkt nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit dem GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" gekennzeichnet werden.

Es kommt jedoch nicht selten vor, dass ein GS-Zeichen zu Werbezwecken angebracht wird, obwohl für das Produkt gar kein GS-Prüfzertifikat vorliegt. Ob solch ein Prüfzeichen-Missbrauch vorliegt, können Händler*innen selbst überprüfen. Dazu können sie auf dem Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder dem Informationsportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. eine Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zertifikaten.

Weitere Prüf- und Qualitätszeichen

Neben CE- und GS-Zeichen gibt es (auf freiwilliger Basis angebrachte) Prüf- und Qualitätszeichen von privaten Prüforganisationen. Informationen zu Herkunft und Qualität dieser Zeichen finden sich über den Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Suchbegriff: "Entscheidungshilfen Produkte").