Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist eine Abfallentsorgungsanlage.

Abfallentsorgungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Errichtung und der Betrieb einer ortsfesten Anlage zur Zwischenlagerung, Behandlung und/oder zum Umschlag von Abfällen sowie die wesentliche Änderung dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung