Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person trägt Schutzhandschuhe und hält dabei ein Reagenzglas mit der Aufschrift "Legionella - Test" in einer Hand. Im Hintergrund befinden sich noch weitere Reagenzgläser.

Legionellen - 42. BImschV

Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 °C wachsen, können sie sich in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung, in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen und in warmen Belebungsbecken von Kläranlagen anreichern.

Werden Legionellen in kleinsten Wassertröpfchen (Aerosole) mit der Atemluft aufgenommen, können sie beim Menschen Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen (Pontiac-Fieber) oder eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit, Inkubationszeit 2 bis zu 20 Tage) verursachen. Risikogruppen sind dabei insbesondere ältere Menschen, Raucher*innen sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Legionellenhaltige Aerosole können beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen entstehen, wenn die Zahl der Legionellen im Kühlwasser durch bestimmte Einflüsse (z. B. erhöhte Tagestemperaturen, unzureichende hygienische Maßnahmen) erheblich ansteigt. In der Vergangenheit kam es zu legionellenbedingten Erkrankungen im Einwirkungsbereich von Verdunstungskühlanlagen.

Zur Vorbeugung von Gefährdungen durch Verdunstungskühlanlagen empfehlen die VDI-Richtlinie 2047 (Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen, Blätter 2 und 3) und die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) daher die Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung des Legionellenwachstums im Kühlwasser dieser Anlagen. Insbesondere bei Überschreitung der sogenannten Maßnahmenwerte (10.000 KBE (koloniebildende Einheiten = kultivierbare Legionellen) pro 100 ml Wasser bei Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern; 50.000 KBE pro 100 ml Wasser bei Naturzugkühltürmen) soll die Betreibenden der Kühlanlage umgehend Maßnahmen, wie z. B. eine sofortige Biozid-Behandlung des Kühlwassers oder eine Reinigung der Kühlanlage durchführen.

Ob es im Einzelfall bei Überschreitung der Maßnahmenwerte tatsächlich zu Erkrankungen im Einwirkungsbereich der Kühlanlage kommen kann, ist gegenwärtig nicht bekannt. Es existieren keine Daten, die einen Zusammenhang zwischen hohen Zahlenwerten im Kühlwasser und einem Erkrankungsrisiko in der Umgebung belegen. Selbst die Frage, ob hohe Zahlenwerte im Kühlwasser zu hohen Emissionen legionellenhaltiger Aerosole führen, ist unbeantwortet. Unklar ist auch, über welche Entfernung von der Kühlanlage gesundheitliche Beeinträchtigungen konkret zu befürchten sind.

Hinzu kommt, dass nicht allein die Zahl der Legionellen für ein Erkrankungsrisiko ausschlaggebend ist, sondern insbesondere auch ihre Fähigkeit, das Krankheitsbild auszulösen (Virulenz). Die verschiedenen Legionellenarten und deren Serogruppen unterscheiden sich in dieser Eigenschaft erheblich. Das größte Virulenzpotential scheint die Art Legionella pneumophila und darunter die Vertreter der Serogruppe 1 aufzuweisen. Bei der Legionellen-Analytik oberhalb der Maßnahmenwerte wird daher auch versucht, die Art und Serogruppe der nachgewiesenen Legionellen zu bestimmen.

Vor dem Hintergrund der noch nicht gut verstandenen Zusammenhänge zwischen Legionellenbefunden im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen, Nasswäschern oder Kühltürmen und einem konkreten Erkrankungsrisiko in der Umgebung der Anlagen haben das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur  und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 per gemeinsamem Erlass Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden getroffen. Nach Eingang einer Meldung der Überschreitung eines Maßnahmenwertes informiert die zuständige Immissionsschutzbehörde unverzüglich die Wasserbehörde, die Arbeitsschutzbehörde sowie das zuständige Gesundheitsamt. Dieses prüft zusammen mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde, ob von der Anlage mit dem erhöhten Legionellenbefund eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit ausgehen kann. Weiterhin beinhaltet der Erlass Regelungen zur Information der Öffentlichkeit bei Überschreiten eines Maßnahmenwertes oder bei Häufung  von durch Legionellen hervorgerufenen Erkrankungen. 

Weitere Informationen zum Themenkomplex und zum Infektionsschutz erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Bei anlagenspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.