Bezirksregierung
Arnsberg

Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Erlaubnisse für den gewerblichen Bereich

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt solche Erlaubnisse für Unternehmen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk haben. Ein Antragsformular steht unter „Downloads“ zur Verfügung.

Die Erlaubnis wird benötigt für

  • die Herstellung,
  • die Be- oder Verarbeitung,
  • den Vertrieb,
  • den Kauf,
  • die Verwendung,
  • die Aufbewahrung,
  • die Vernichtung

sowie innerhalb einer Betriebsstätte

  • die Überlassung
  • die Entgegennahme und
  • den Transport

explosionsgefährlicher Stoffe.

Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes brauchen, sind zum Beispiel solche, die

  • Gewinnungssprengungen in Steinbrüchen durchführen,
  • Gebäude sprengen,
  • professionell Großfeuerwerk abbrennen,
  • im Theater-, Film- oder Fernsehbereich mit explosionsgefährlichen Stoffen Spezialeffekte erzeugen oder
  • pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (wie Airbags und Gurtstraffer) entwickeln und produzieren.

Erlaubnisse für den privaten Bereich

Erlaubnisse für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich (zum Beispiel zum Böller- beziehungsweise Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen) erteilen die Ordnungsämter der Kommunen.