Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Glas wird mit Wasser aus einem Wasserhahn befüllt

Öffentliche Wasserversorgung

Zur öffentlichen Trinkwasserversorgung kann Grundwasser, Uferfiltrat, angereichertes Grundwasser oder Oberflächenwasser genutzt werden. Die größten Wasserwerke im Regierungsbezirk liegen entlang der Ruhr. Sie nutzen im Wesentlichen mit Ruhrwasser angereichertes Grundwasser und/oder Uferfiltrat.

Für die Entnahmen aus einem Gewässer bzw. aus dem Grundwasser ist eine wasserrechtliche Zulassung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung dieser Zulassung ist abhängig von der beantragten Jahresfördermenge.

Bei Jahresfördermengen bis 600.000 m3 sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, bei größeren Jahresfördermengen die Bezirksregierungen.

Der Gesamtwasserbedarf stagniert und ist in einigen Versorgungsgebieten rückläufig.

Wasserversorgungskonzept

Nach § 38 Abs. 1 LWG "haben die Gemeinden in ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen, welche sie auf Dritte übertragen kann, wenn damit eine ordnungsgemäße Wasserversorgung im Gemeindegebiet gewährleistet ist – die Sicherstellungspflicht verbleibt jedoch bei der Gemeinde.

Zur Erfüllung dieser Pflicht sind nach § 38 Abs. 2 LWG Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung, sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln oder des Standes der Technik der Trinkwasserversorgung durchzuführen [...].

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend ihrer Pflichten nach o. g. Absätzen 1 und 2 des § 38 LWG haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere mit Hinblick auf den Klimawandel."

Das Konzept ist der Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.

Nach Erhalt des Wasserversorgungskonzept wird die Vollständigkeit schriftlich bestätigt und es beginnt die rechtliche Prüffrist von sechs Monaten. Das Konzept muss in digitaler Form eingereicht werden.