Bezirksregierung
Arnsberg

UVP Verbund

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) wird bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Standortes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, vorgenommen.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gibt die zuständige Behörde das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.

Die UVP-Vorprüfungsergebnisse werden im Portal UVP Verbund, Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, eingestellt.