Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Mikrofon vor einem leeren Theatersaal.

Theater / Freie Szene / Kinder- und Jugendtheater

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, zum Beispiel Einzelkünstler*innen beziehungsweise Ensembles der freien Szene.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand ist eine Institutionelle Förderung oder eine Projektförderung für Großprojekte (z. B. Festivals). Projektanträge beziehen sich auf eine Theaterproduktion bis zur Premiere. Weitere Aufführungen werden nicht berücksichtigt.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Höhe der Förderung beruht auf einer Einzelfallentscheidung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Institutionelle Förderung muss eine bereits bestehende Förderung sein. Neuanträge können zurzeit leider nicht berücksichtigt werden. Für die Projektförderung gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Antragstellung erfolgt über das Fördernehmercockpit (Kultur.web). Bei einer Fördersumme über 50.000 €: Anträge auf Zustimmung  zu einem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn (Ausnahme von Nr. 1.3 VVG zu § 44 LHO) können nach Genehmigung durch das für Kultur zuständige Ministerium kurzfristig beschieden werden.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Antragstellung muss bis zum 31. Oktober des Jahres für das folgende Förderjahr erfolgen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der unterschriebene Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Eine parallele Antragstellung per E-Mail, insbesondere zur Wahrung der Antragsfrist, wird empfohlen.

Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.

Besondere Hinweise:

Für die Bearbeitung von Förderanträgen der allgemeinen Projektförderung mit einem Fördervolumen zwischen 5.000 Euro und 40.000 Euro ist ab dem Förderjahr 2019 das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. Dortmund zuständig. Beratung für diese Antragstellung erhalten Sie ebenfalls dort. Abgabetermin für Anträge ist jeweils der 15. November und der 15. Mai eines jeden Jahres. Weitere Details (z. B. Antragsformulare) entnehmen Sie bitte der Homepage des NRW Landesbüros Dortmund.

Bezüglich der Konzeptions-,Spitzen- und Exzellenzförderung beachten Sie bitte die Ausschreibungstexte des Kulturministeriums mit den dort genannten Fristen. Die Bearbeitung nach Juryverfahren findet ebenfalls bei der Bezirksregierung statt. Der aktuelle Förderzeitraum betrifft die Jahre 2023 bis 2025. Die derzeitige Ausschreibung endet mit dem 30. Juni 2022.