10.12.2020
Allgemeinverfügung für Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (Abfertigung privater Paketsendungen an den Sonntagen in der (Vor-)Weihnachtszeit)
Die Bezirksregierung Arnsberg erlässt auf Grundlage des § 15 Abs. 2 ArbZG in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) eine Allgemeinverfügung zur Ermöglichung des privaten Paketversandes aufgrund der Kontaktbeschränkungen befristet bis zum 31. Dezember 2020.