Bezirksregierung
Arnsberg

Breckerfeld-Boßel

Wo liegt die Flurbereinigung?

Das neuzuordnende Gebiet ist eins von 3 aktiven Verfahren auf dem Stadtgebiet Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es erstreckt sich von Altenbreckerfeld im Norden bis zur Kreisgrenze zum Märkischen Kreis im Süden. (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

252 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

62 Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel.

Was bisher geschah

  • Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens am 19.12.2014
  • Bestandskraft des Einleitungsbeschlusses seit 28. Oktober 2015
  • Das Verfahrensgebiet wurde am 12. November 2015 leicht abgeändert (1. Änderungsbeschluss).
  • Die Legitimierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Verfahren wird durchgeführt. Um die Interessen der unbekannten Beteiligten ordnungsgemäß zu vertreten, wurden Verfahrenspflegerinnen und -pfleger beim Amtsgericht bestellt.
  • Am 26. Januar 2016 fand die Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes (fünf ordentliche und fünf stellvertretende Mitglieder) statt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung bestimmte der neugewählte Vorstand Herrn Heiner Born zum Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) Breckerfeld-Boßel.
  • Die Übergabe des Zuwendungsbescheides erfolgte am 8. August 2016 an den TG-Vorsitzenden Herrn Born und Bürgermeister Andrè Dahlhaus.
  • Durchgeführt wurde der Grundsatz- und Landschaftstermin (17. Januar 2017) mit den Trägern öffentlicher Belange inklusive Naturschutzverbände und TG-Vorstand für die Aufstellung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgestz, im Folgenden als FlurbG zitiert
  • 18. September 2017 startete die Einleitung der Wertermittlung, diese ist Voraussetzung der wertgleichen Zuteilung.
  • Die Vermessung der Verfahrensgrenze (08/2018 bis 03/2020) mit einer Länge von 8,2 Kilometern von insgesamt circa 9,4 Kilometern konnte mit der Übernahme der Vermessungsergebnisse im Frühjahr 2020 in das Liegenschaftskataster zum Abschluss gebracht werden.
  • Am 18. Mai 2018 wurde der 2. Änderungsbeschluss bekanntgegeben.
  • Der Plan nach § 41 FlurbG, als Grundlage für den Wegebau, wurde am 16.10.2018 genehmigt.
  • Im November 2018 bis Februar 2019 fanden intensive Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern entlang der Wege für die Bauerlaubnis statt. Mit deren Zustimmung fand der Vorausbau der Wege statt:
  • Um den Eigenbeitrag finanzieren zu können, erfolgten gemäß § 19 FlurbG elf Hebungen der Beiträge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
    • im Januar 2019 erbrachten einige Eigentümerinnen und Eigentümer Vorarbeiten (Hecken auf den Stock gesetzt und Lichtraumprofil freigeschnitten) für den geplanten Wegebau Eigenleistungen,
    • 6. Februar 2019 Auftragsvergabe der Baumaßnahmen,
    • unter Beachtung der Vorgaben des Naturschutzes startete am 1. August 2019 die Bauphase.
      Die Bauüberwachung führte die Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 33 durch.
    • noch fehlende Ableitungen des Oberflächenwassers (zur Erleichterung der zukünftigen Wegeunterhaltung) an den neu gebauten Wegen wurden 2020 ergänzt.
      Die Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von rund 500.000 Euro konnte am 18. September 2020 zum Abschluss gebracht werden.
  • Im Frühjahr 2021 gingen die von der Teilnehmergemeinschaft ausgebauten Wege mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Besitz der Stadt Breckerfeld über.
  • Im Jahre 2021 führten die Auszubildenden des Dezernates 33 die vermessungstechnische Aufnahme der Gebäudebestände in den Weilern durch. Parallel untersuchte der Vermessungstrupp in der Ortslage Boßel die Liegenschaftsgrenzen für die anstehende Ortslagenregulierung.
  • 2023 wurde der 3. Änderungsbeschluss aufgestellt und bekanntgegeben. Dabei wurden Wege und Bachläufe ausgeschlossen, sowie Grundstücke hinzugezogen.
  • Durchführung des Gewährleistungstermines in 2023 mit dem Vorstand und der Baufirma
  • Vollzug der Kompensationsmaßnahme 7009
  • Vermessung der Teil-Verfahrensgrenze gemäß des 3. Änderungsbeschlusses in Altenbreckerfeld
  • Die Ergebnisse der Wertermittlung sollen allen Eigentümerinnen und Eigentümer in 2026 bekannt gegeben werden. Gleichzeitig findet dann der sogenannte Planwunschtermin statt.

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Aufbereitung der Wertermittlungsergebnisse
  • Vorbereitung der Planwunschtermine für Einzelgespräche
  • Umsetzung der Kompensationen auf Grundlage des Planes nach § 41 FlurbG
  • Fortsetzen der Ortslagenregulierung von Boßel

Es folgen:

  • Abwägung der geäußerten Wünsche aus dem Planwunschtermin
  • Sichtung und Einarbeitung der öffentlichen Register wie Baulastenverzeichnis, Wasserbuch, Denkmalbuch et cetera
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes 

Projektbeschreibung

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel zählt zu den vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG. 

Ausgangssituation

Der Bedarf zur Flurneuordnung entwickelte sich aus

  • dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) „Region südlicher Ennepe-Ruhr-Kreis, Städte Breckerfeld und Ennepetal“ (2006)
  • der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) „Breckerfeld-Süd“ (2004)
  • dem Wegenetzkonzept der Stadt Breckerfeld (2014).

Ziele und Maßnahmen

Das Verfahren verfolgt folgende Ziele:

  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erschließen und neuordnen
  • Das Wegenetz den aktuellen Bedürfnissen anpassen
  • Regionale Wertschöpfung unter Beachtung der schutzwürdigen Lebensräume und Arten
  • Rechtliche Verhältnisse der Grundstücke ordnen

Bodenordnung

  • Neuordnung und Arrondierung des Grundbesitzes zu wirtschaftlichen Betriebsflächen
  • Neuvermessung des Gebietes
  • Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

Wie wird das Projekt finanziert?

Die bei der Durchführung der Flurbereinigung entstehenden Ausführungskosten werden von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und vom Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 80 Prozent anteilig gefördert. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Breckerfeld einen Anteil. Den verbleibenden Anteil tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer.

  • Die Ausführungskosten belaufen sich insgesamt auf 736.000 Euro

Kontakt

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Denis Becker
Silke Pienkny
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Heiner Born
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel mit Sitz in Breckerfeld