Bezirksregierung
Arnsberg

Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA)

Am 4. Dezember 2017 hat die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum ihren Betrieb aufgenommen.

Seit diesem Zeitpunkt sind alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden.

Die LEA ist verkehrsgünstig zu erreichen. Die Anschrift lautet Gersteinring 50, 44791 Bochum. Telefonisch ist die LEA unter der Telefonnummer 02931 82 - 6600 zu erreichen.

In der LEA werden die persönlichen Daten der Asylsuchenden in ein Computersystem eingegeben. Mit einer Sofort-Abfrage (Fast-ID) wird festgestellt, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind. Anschließend werden die Asylsuchenden nach einem bundesweit festgelegten Verteilschlüssel den Bundesländern zugeteilt (EASY-Verfahren). Nach diesem Verfahren wird eine bedeutende Anzahl der Asylsuchenden von NRW aus auf andere Bundesländer verteilt.

Öffnungszeiten

Die Landeserstaufnahme in Bochum ist 24/7 geöffnet. Um längere Aufenthalts- und Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen sich in den Zeiten

Montags- bis Freitags:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstags, Sonn- und an Feiertagen:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in der Landeserstaufnahme in Bochum zu melden. Alle vorhandenen Dokumente (Reisepass, ID-Card, etc.) müssen für die Registrierung mitgebracht werden.

Neu angekommen in NRW

Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht hier täglich die Zahl der in der LEA angekommenen Asylsuchenden, die einen Asylantrag stellen und verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes NRW zu wohnen. Hierunter werden sowohl Personen gefasst, die erstmalig einen Asylantrag stellen, als auch Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt haben und nun einen erneuten Antrag stellen. Die Zahlen von Freitag, vom Wochenende und von den gesetzlichen Feiertagen werden am ersten darauffolgenden Werktag aktualisiert.

Lesehilfe zu den Tagesregistrierungen in NRW

Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich 16.10.2022 in diesen Zahlen ausschließlich die erstantragstellenden Asylsuchenden erfasst sind, die in NRW verbleiben. Seit dem 17.10.2022 weisen die Zahlen Personen aus, die erstmalig einen Asylantrag stellen und Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt haben und nun einen erneuten Antrag stellen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2022 in der Zeit vom 24.02. bis 01.05.2022 die veröffentlichten Zahlen einen zum Teil sehr hohen Anteil an Verteilentscheidungen für Geflüchtete aus der Ukraine für NRW enthielten.