09.04.2018
Genehmigungsbescheid für die Firma Hexion GmbH, Iserlohn-Letmathe
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid nach §§ 6 und 16 BImSchG vom 09.06.2017 für die Firma Hexion GmbH, Gennaer Straße 2-4, 58642 Iserlohn - Letmathe, zur wesentlichen Änderung der „Harzbetriebe“ durch die Errichtung und den Betrieb des Tanklagers 9 (TL 9) mit TKW-Beladungsplatz (TKW-Platz 9) bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien“ (Dezember 2005).
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das
- BVT-Merkblatt: „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU), Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für die Polymerherstellung“ vom Oktober 2006.
Ebenfalls sind die folgenden BVT-Merkblätter zu beachten:
- Best Available Techniques (BAT) “Reference Document for Common Waste Water and Waste Gas Treatment/Management Systems in the Chemical Sector Industrial Emissions Directive 2010/75/EU, Integrated Pollution Prevention and Control von 2016”,
- BVT-Merkblatt: „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU), Referenzdokument über die Besten Verfügbaren Techniken bei industriellen Kühlsystemen“ vom Dezember 2001,
- BVT-Merkblatt: „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU), Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken für Emissionen aus der Lagerung“ vom Januar 2005.
Für diese Merkblätter wurde bisher folgende Schlussfolgerung veröffentlicht:
- „Durchführungsbeschluss (EU) 2016/902 der Kommission zur Festlegung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für eine einheitliche Abwasser-/ Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche, vom 30.05.2016.“
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