Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Lehrerin betreut fünf Grundschulkinder in einem Klassenraum. Die Kinder sitzen an drei zusammengestellten Tischen und hören der Lehrerin konzentriert zu.

Außerschulische Bildungs-u. Betreuungsangebote allgemeinbildende Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Ausgleich der individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schüler*innen mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote Mittel in Höhe von insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schüler*innen an berufsbildenden Schulen, an allgemeinbildenden Schulen und für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF wird eine Vielzahl von Angeboten zur Unterstützung der Schüler*innen in der Pandemie und darüber hinaus ermöglicht. Ab dem 1. März 2021 bis zum 6. August 2023 werden dort, wo Bedarf besteht, Maßnahmen nach dem Unterricht, an Wochenenden und in den Ferien angeboten.

Aktueller Hinweis

Sehr geehrte Antragstellerin und Antragsteller,
 
für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ist die Antragsfrist abgelaufen. Eine Fortsetzung dieses Programms ist nicht vorgesehen. Die bewilligten, bisher noch nicht abgerufenen Zuwendungen sind laut Förderrichtlinie bis zum 6. August 2023 zu verausgaben und abzurufen. Bis Anfang Oktober 2023 können Verwendungsnachweise für die noch laufenden Vorgänge online ausgefüllt und freigegeben werden.
 
Beachten Sie bitte folgendes:
Für Anträge, die bereits in Papierform eingereicht worden sind, findet - im Falle einer Bewilligung - der weitere Prozess (Einreichung des Mittelabrufs und des Verwendungsnachweises) ebenfalls in Papierform statt.
Online-Mittelabrufe sowie Online-Verwendungsnachweise sind ausschließlich für Antragstellerinnen und Antragsteller relevant, die ihre Anträge über das o. g. Portal online eingereicht haben.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Bezirksregierung Arnsberg Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB III sowie Hochschulen mit Körperschaftsstatus gem. §§ 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetztes und des Kunsthochschulgesetzes.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schüler*innen aller allgemeinbildenden Schulen.

Wie viel Förderung gibt es?

Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind die für die Durchführung der Maßnahme entstehenden Personal- und Sachausgaben in Höhe von maximal 500 Euro pro Gruppe pro Tag (á 6 Zeitstunden).

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Gruppenangebote werden als außerschulische Maßnahme an Schulen, außerschulischen Lernorten oder anderen für die Durchführung von außerschulischen Gruppenlernangeboten geeigneten Orten für Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Die Lerngruppen bestehen aus 8 bis 15 Teilnehmenden und werden pro Gruppe von je zwei Personen betreut. Die Angebote finden an mindestens einem Tag mit 6 Zeitstunden statt. Angebote an Wochenenden sind möglich.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Seit dem 15. Juni 2023 ist die Antragsfrist abgelaufen. Lediglich Mittelabrufe und Verwendungsnachweise können online eingereicht werden:

https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag/#login

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Seit dem 15. Juni 2023 ist die Antragsfrist abgelaufen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Seit dem 15. Juni 2023 ist die Antragsfrist abgelaufen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der LHO.

Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung – 413-6.08.01-158391- vom 01. März 2021 „Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schüler und Schülerinnen von Allgemeinbildenden Schulen“