Bezirksregierung
Arnsberg
30.04.2021
Heimatförderung

Zwischenbilanz im Regierungsbezirk Arnsberg

Das Heimatförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt sich auch weiterhin als Erfolgsgeschichte. Die Kurve der bewilligten Anträge und damit auch die Höhe der Zuwendungen im Regierungsbezirk Arnsberg steigt weiterhin an.

Das Heimatförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt sich auch weiterhin als Erfolgsgeschichte. Die Kurve der bewilligten Anträge und damit auch die Höhe der Zuwendungen im Regierungsbezirk Arnsberg steigt weiterhin an.

2019 wurden insgesamt 380 Anträge für die fünf Förderangebote des Landes Heimatpreis, Heimatscheck, Heimatfonds, Heimatwerkstatt und Heimatzeugnis gestellt. Die Summe der bewilligten Zuwendungen belief sich auf insgesamt 4.765.329 Mio Euro. 2020 konnten 10.714.629 Mio Euro Fördergelder für insgesamt 440 Anträge ausgezahlt werden.

 

Bewilligte Anträge und Höhe der Zuwendungen des

Heimat-Förderprogrammes im Regierungsbezirk Arnsberg:

Förderprogramm

bewilligte Anträge

Höhe Zuwendung über die gesamte Laufzeit

2019

2020

2019

2020

Preis

45

54

250.000,00 €

310.000,00 €

Scheck

309

342

618.000,00 €

684.000,00 €

Fonds

10

9

256.429,00 €

149.311,00 €

Werkstatt

4

16

378.679,00 €

1.708.260,00 €

Zeugnis

12

19

3.262.221,00 €

7.863.058,00 €

 

  • Mit dem Heimat-Scheck können kleine, aber oftmals vor Ort zentrale Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 2000 Euro gefördert werden.

  • Mit dem Heimatpreis fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände.

  • Mit dem Stichwort „Heimatzeugnis“ will das Land Nordrhein-Westfalen diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke - „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.

  • Der Dialog zum Thema „Heimat“ ins seinen vielfältigen Aspekten wird mit der „Heimat-Werkstatt“ gefördert. Menschen sollen miteinander darüber ins Gespräch kommen, was ihre lokale Identität ausmacht, und dafür sensibilisiert werden, was sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. Die „Heimat-Werkstatt“ richtet sich daher ausdrücklich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden sollen.

  • Das fünfte Förderelement ist der „Heimat-Fonds“. Der „Heimat-Fonds“ wertschätzt sowohl die Arbeit von Initiativen, die sich ein Heimat-Projekt vorgenommen haben, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieser Projekte beitragen. Für die Projektumsetzung wird ein gemeinsamer, kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt. Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.