Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Unternehmen, für die eine Verpflichtung zum Monitoring gemäß Energieeffizienzgesetz – EnEfG in der jeweils geltenden Fassung besteht, sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden, die im Rahmen des Landesprojektes „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen“ ausgezeichnet wurden:

  • Umsetzungskonzepte
  • Projektsteuerung und –betreuung
  • Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
  • Monitoring und Dokumentation

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Ergebnisse des Monitorings sind der Bewilligungsbehörde zugänglich zu machen.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:

  • Kostenvoranschlag / Angebot einholen
  • Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
    Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen!
  • Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
  • Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
  • Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
  • Beauftragung der Umsetzung
  • Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
  • Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
  • Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto

Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie die E-Mailadressen progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) beziehungsweise progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten diese E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:

Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?