Bezirksregierung
Arnsberg
05.09.2022

Anhaltende Trockenheit - Bezirksregierung Arnsberg untersagt Wasserentnahme an der oberen Ruhr und der Lenne

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich auch in der Lenne und der Ruhr extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Auch vereinzelte Niederschläge in den vergangenen Wochen bzw. Monaten haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt. 

Der Hochsauerlandkreis hat am 25.07.2022 bereits durch Allgemeinverfügung untersagt, Wasser aus den kleineren Gewässer in seinem Bezirk zu entnehmen. Da die Situation sich seither nicht wesentlich verbessert hat, erlässt die Bezirksregierung Arnsberg für die beiden relevanten größeren Flüsse in diesem Bereich in ihrer Zuständigkeit ebenfalls eine Allgemeinverfügung, die es für die Ruhr (von der Quelle bis zur Einmündung der Henne) sowie für die Lenne (von der Quelle bis zur Einmündung der Bigge) untersagt, Wasser zu entnehmen. Die Verfügung tritt am 04.09.2022 in Kraft und bleibt voraussichtlich bis zum 30.11.2022 bestehen.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können im Einzelfall mit Bußgeldern geahndet werden.

Zum Hintergrund: Durch die unterdurchschnittlichen Niederschläge in den vergangenen Wochen und Monaten befinden sich die Pegelstände der Ruhr und Lenne in diesem Bereich weit unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem sehr kritischen Niveau. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist in vielen Teilen nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um einem weiteren Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt die Bezirksregierung Arnsberg die Allgemeinverfügung. 

Diese finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.bra.nrw.de/-4007