24.09.2022
Wasserwirtschaft; Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verlängerung der vorläufigen Anordnung
Zur Sicherung der beabsichtigten Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hasper – Talsperre der Mark-E AG wird die Geltungsdauer der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die vorläufige Anordnung von Verboten und Genehmigungspflichten im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hasper – Talsperre der Mark E vom 16.09.2019 (in der Fassung der Berichtigung vom 11.05.2020) um ein Jahr verlängert.