Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach Richtlinie VDI 4645-1 „Heizungsanlagen mit elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern - Planung, Errichtung, Betrieb - Schulungen, Prüfungen, Qualifizierungsnachweise“, Ausgabe März 2018, die bei der Beuth Verlag GmbH zu beziehen ist (www.vdi.de/richtlinien) oder 
  • vergleichbare Fortbildungen für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in Sanitär- Heizungs- und Klimabetrieben (SHK-Betriebe) sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

  • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten. 

Die maximale Fördersumme ist auf 1.500 Euro je Beschäftigten begrenzt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Mindestinhalte der Fortbildung:

  • Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Voruntersuchung und Konzepterstellung
  • Detailplanung inklusive Dimensionierung der Anlagenkomponenten
  • Kostenbetrachtungen
  • Inbetriebnahme
  • Unterweisung der Betreiberin oder des Betreibers
  • Dokumentation

Technische Führungskräfte beziehungsweise planungsverantwortliche Beschäftigte im Sinne dieses Fördergegenstandes sind diejenigen Mitarbeitenden, die mit Aufgaben der Planung und Projektierung von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen betraut sind.

Die Teilnahme an Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteurinnen und Monteure wird nicht gefördert.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen). 
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!). 
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?