Förderung der Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Klein- und Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro
Was wird gefördert?
- technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro.
Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen als niederschwelliger Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.
In den Beratungen mit den schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen die Prüfung und Bewertung geeigneter Maßnahmen in folgenden Bereich umfassen:
- Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung von Abwärme und zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel innerhalb des Betriebs,
- Aufzeigen zentraler technologischer und betriebswirtschaftlicher Herausforderungen, geeigneter Technologiepfade sowie übergeordneter Maßnahmen im Zeitverlauf,
- Berücksichtigung naheliegender Potenziale zum Einsatzstoffwechsel hin zu nachhaltigeren Rohstoffen und/oder Hilfsstoffen, mit Schwerpunkt auf energetische Maßnahmen,
- Abschätzung der direkten betrieblichen Treibhausgasemissionen (Scope-11-Emissionen) sowie des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der vorgeschlagenen Maßnahmen und
- Darstellung relevanter Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene.
Die Beratungen inklusive der schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Beratung und Erstellung schriftlicher Handlungsempfehlungen haben durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Beratungen müssen sich auf eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen beziehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:
- Kostenvoranschlag / Angebot einholen
- Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen! - Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
- Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
- Beauftragung der Umsetzung
- Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
- Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie die E-Mailadressen progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) beziehungsweise progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten diese E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
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vom 30. Januar 2026