Bezirksregierung
Arnsberg
Regierungspräsident Böckelühr übergibt in Balve den Förderbescheid an Bürgermeister Mühling
02.11.2022
Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021

2,175 Millionen Euro an Wiederaufbauhilfe für Balve

In der Stadt Balve wird nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 weiter an der Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur und am Wiederaufbau gearbeitet. Bund und Land unterstützen die Stadt finanziell. 

Regierungspräsident Heinrich Böckelühr übergab am Montag (31.10.) in Balve einen Förderbescheid in Höhe von 2,175 Millionen Euro an Bürgermeister Hubertus Mühling. Die Mittel kommen aus dem Wiederaufbaufonds der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.

Bei seinem Besuch in der Hönnestadt informierte sich Regierungspräsident Böckelühr auch über den Stand des Wiederaufbaus. „In Balve ist nach der Hochwasserkatastrophe schon vieles wieder instand gesetzt worden“, betonte Böckelühr. „Aber einige der Zerstörungen durch die Wassermassen vom Juli 2021 sind immer noch sichtbar. Die finanzielle Unterstützung bei der Schadensbeseitigung ist deshalb enorm wichtig. Alle Kräfte müssen beim Wiederaufbau zusammenwirken.“

Bürgermeister Mühling erklärte: „Neben der damaligen Soforthilfe des Landes und der großen Spendenbereitschaft aus der Bevölkerung – als Hilfe für die direkt Betroffenen – ist diese Hilfe des Landes für die öffentliche Infrastruktur sehr wichtig wie hilfreich. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgte hierbei sehr unbürokratisch durch das Land NRW. Ein echter Akt der Solidarität mit den betroffenen Kommunen.“

Die Stadt Balve hatte zuvor einen im Rat beschlossenen Wiederaufbauplan mit den erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserschäden eingereicht. Hierbei handelt es sich um Schäden an der kommunalen Infrastruktur von Balve an Gewässern, Brücken und Straßen.

Konkret geht es um Folgendes:

  • Beseitigung von Schäden an Gewässern (Beseitigung von Unrat, Gewässerbetträumung, Böschungssicherung, Böschungen wiederherstellen)
  • Instandsetzung von beschädigten Brücken
  • Beseitigung von Straßenschäden (Wiederherstellung zerstörter Bankette, Erneuerung zerstörter Bachdurchlässe, Hangsicherung und Erneuerung von Fahrbahndecken)
  • Wiederaufbau zerstörter Wald- und Wanderwege
  • Schadensbeseitigung an Rathaus, Hauptschule, Gebäude am Hammergraben (Kellerräume nach Wassereintritt trocknen und erneuern)