Bezirksregierung
Arnsberg
(v.l.n.r.) Stellv. Obermeister Andreas Quentmeier, Regierungspräsident Heinrich Böckelühr, Bezirksschornsteinfeger Michael Urner und Obermeister Bernhard Mertens
20.01.2023
Empfang der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Michael Urner wiederbestellt

Im Rahmen des diesjährigen Empfangs der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg konnte Regierungspräsident Heinrich Böckelühr jetzt insgesamt sieben bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen (wieder-)bestellen, davon erfolgt eine Wiederbestellung im Kehrbezirk Bochum 22:

Michael Urner wird zum 1. April 2023 erneut (nach 2009 und 2016) als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Stadtrandkehrbezirk Bochum 22 bestellt. Sein Kehrbezirk mit circa 2.000 Liegenschaften umfasst Teile von Bochum-Linden und Bochum-Oberdahlhausen.

Er besitzt die Zusatzqualifikation als Gebäudeenergieberater und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Hintergrund

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.

Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.