Förderung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung. Ziel der Angebote ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Trägerinnen und Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind die für die Durchführung der Maßnahme entstehenden Personalkosten, Sachkosten, Fahrtkosten sowie Verpflegungskosten in Höhe von maximal 8.500 Euro pro förderfähiger Schule.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Eine Zuwendung kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote beziehungsweise schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
- Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal beziehungsweise unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
- Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
- Durchführung von Gruppenangeboten.
- Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach dem Muster der Anlage 1 über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Eine Fristverlängerung über den vorgenannten Zeitraum hinaus kann durch die Bewilligungsbehörde eingeräumt werden.
Der Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026.
Der Durchführungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 1. September 2026.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Eine Antragstellung über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de ist ab sofort möglich.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 4. Juli 2025: Richtlinie über die „Zuwendungen für die Förderung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung“.