Förderung einer Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Kommunen
- kommunale Unternehmen
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, in deren Tätigkeitsfeld die Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung liegt
aus Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Bereich Kommunale Wärmeplanung
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
- maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag, jedoch maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.500 Euro beziehungsweise bei finanzschwachen Kommunen maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.750 Euro je Beschäftigter oder Beschäftigtem
- maximal drei Weiterbildungen je Kommune/Unternehmen jährlich
- maximal je Beschäftigter oder Beschäftigtem eine Fortbildung pro Jahr
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Die Lehrgänge müssen einen Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen.
- Das Curriculum des Fortbildungskurses muss die Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und das Zielszenario gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes und des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW sowie Methoden und Kommunikationsstrategien für Beteiligungsverfahren im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung beinhalten.
- Der Fortbildungslehrgang sollte Praxisübungen zur Nutzung der kostenlos zur Verfügung stehenden Datenbasis zu Wärmesenken und Wärmepotenzialen in Nordrhein-Westfalen enthalten.
Mit dem Antrag sind auf Nachfrage einzureichen:
- ein Beschäftigungsnachweis mit Angabe des Tätigkeitsfeldes der oder des Beschäftigten und
- eine Beschreibung des Lehrgangs inklusive Informationen zum Anbieter.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:
- Kostenvoranschlag / Angebot einholen
- Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen! - Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
- Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
- Beauftragung der Umsetzung
- Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
- Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie die E-Mailadressen progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) beziehungsweise progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten diese E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 30. Januar 2026