Wasserrechtlicher Erlaubnisbescheid für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031
Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Grundwasser aus den durchlässigen Bereichen der Horizonte OSTW, 9B, 8, 7 (A/ C /E), 6D, 6B, 2-5, 04-09, innerhalb der in Anlage 2 zu diesem Bescheid festgelegten Entnahmebereiche mittels Brunnen zu entnehmen, zutage zu fördern und abzuleiten. Die Grundwasserabsenkung ist so zu betreiben, dass eine ausreichende Standsicherheit der Tagebauböschungen und der Arbeitsebenen einschließlich des Liegenden des Tagebaus gewährleistet ist. Die Entwässerungsmaßnahmen sind örtlich und zeitlich so durchzuführen, dass für das jeweilige Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entfernt wird.
In dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Verbänden alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden.
Die wasserrechtliche Erlaubnis und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen werden in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 13.07.2025 (einschließlich) auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg und auf dem UVP-Portal NRW zugänglich gemacht.
Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die wasserrechtliche Erlaubnis und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 13.07.2025 (einschließlich) bei den im Untersuchungsgebiet liegenden Kommunen physisch einzusehen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG NRW).
Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.