Bezirksregierung
Arnsberg
25.10.2025

1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein zur Festlegung von Solarenergiebereichen

hier: Unterrichtung gem. § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Regionalplanungsbehörde bereitet eine Regionalplanänderung zur Festlegung von raumbedeutsamen und darstellungsrelevanten Freiflächen-Solarenergieanlagen vor. Dazu wurde eine Datenabfrage im Juni/Juli 2025 bei den Kommunen des Märkischen Kreises, des Kreises Olpe und des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Ermittlung des Anlagenbestandes sowie beabsichtigter Planungen durchgeführt.

Gegenstand der geplanten Änderung sind zeichnerische Festlegungen von Solarenergiebereichen mit ggf. Anpassung der textlichen Festlegungen sowie die nachrichtliche Übernahme des Höchstspannungsnetzes und der Konverterstandorte gemäß LPlG NRW DVO.

Die geplante 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein umfasst räumlich die drei Kreise Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Im formellen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG). Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen. Informationen zum Verfahrensstand sind auch jederzeit einsehbar auf der Seite zu den Änderungsverfahren für den Regionalplan.